Allgemeinen Geschäftsbedingungen

BITS-HH

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Brücker IT Service, Inhaber: Florian Brückner (BITS)

Stand: Januar 2022

 

§ 1 Geltungsbereich

Die Firma Brückner IT Service – Inhaber: Florian Brückner, Warthestraße 38, 22547 Hamburg wird im Folgenden „BITS“ genannt und ihr Vertragspartner „Kunde“. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen BITS und dem Kunden. Der Kunde erkennt die AGB mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.

BITS bietet seine Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung an, ergänzend hierzu gelten die den Produkten beiliegenden Nutzungs- bzw. Lizenzbedingungen der Hersteller. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn BITS sie schriftlich bestätigt.

 

§ 2 Angebote, Preise

Alle Preisangaben in Anzeigen, Katalogen, auf Internet-Web-Seiten u.ä. sind unverbindlich. Preise sind freibleibend und stellen kein Angebot dar.

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Preisänderungen aufgrund von Änderungen bei Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, Devisenkursen etc. bleiben vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder mit Beginn der Ausführung der Leistung durch BITS zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn BITS sie schriftlich oder elektronisch bestätigt hat.

 

 § 3 Lieferungen, Leistungen

3.1 Sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, sind Liefertermine oder -fristen unverbindlich.

3.2 BITS kommt mit ihrer Leistungspflicht erst dann in Verzug, wenn der Kunde BITS zuvor abgemahnt und erfolglos eine angemessene Frist zu Leistungserbringung gesetzt hat. Die Abmahnung des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der gesetzlichen Schriftform.

3.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die BITS die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat BITS nicht zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und Netzwerkausfälle. Dies gilt auch, wenn die unter Ziffer 3.3 Satz 1 genannten Liefer- und Leistungsverzögerungen bei Lieferanten oder anderen Erfüllungsgehilfen von BITS eintreten.

3.4 In den unter Ziffer 3.3 genannten Fällen ist BITS berechtigt, auch bei verbindlich vereinbarten Terminen die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

§ 4 Software, Urheberrechte, Lizenzrechte

4.1. Die Verpflichtung zur Wahrung der für Produkte geltenden Urheberrechte und Warenzeichenrechte Dritter geht mit dem Verkauf durch BITS auf den Kunden über.

4.2. Der Kunde erkennt mit der Unterzeichnung von Lizenzbelegen oder mit dem Öffnen versiegelter, verklebter bzw. verschweißter Softwareverpackungen die beigefügten Lizenzbedingungen an.

4.3. Geöffnete Softwarepakete sind vom Umtausch und von der Rücknahme durch BITS ausgeschlossen.

4.4 BITS leistet keine Gewähr für Fehler bei der Auswahl von Software, für vom Kunden selbst durchgeführte Installationen oder für das Zusammenwirken der gelieferten Software mit vom Kunden – und nicht von BITS gelieferten Hard- und Software-Komponenten. Ausnahmen sind schriftlich zu fixieren.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Beeinträchtigung oder Gefährdung unserer Ware oder der für uns bestehenden, sonstigen Sicherheiten unverzüglich zu benachrichtigen.

 

§ 6 Sachmängelhaftung

6.1 BITS haftet dafür, dass die von BITS erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihre Tauglichkeit aufheben oder erheblich mindern. Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ergebnisse nur unwesentlich mindern, bleiben außer Betracht. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn der Fehler vom Kunden selbst schnell und mit geringem Aufwand beseitigt werden kann.

6.2 Der Kunde kann nur Rechte wegen Mängeln geltend machen, wenn er diese BITS unverzüglich nach Entdeckung schriftlich detailliert meldet (Mängelanzeige). Die Mängelanzeige ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu verbinden. Der Kunde stellt BITS auf Anforderung im zumutbaren Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die BITS zu einer Beurteilung und Beseitigung des Mangels benötigt. Der Kunde verpflichtet seine Mitarbeiter, BITS insbesondere zum Zwecke der Mängelerkennung und Mängelbeseitigung umfassend – auch mündlich – Auskunft zu erteilen.

6.3 Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

6.4 Ordnungsgemäß gemeldete und von BITS zu vertretende Mängel wird BITS innerhalb einer angemessenen Frist nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Nachlieferung oder durch Herstellung eines neuen Werkes („Nacherfüllung“) beseitigen. Soweit nicht anders vereinbart, bestimmt BITS den Ort, an welchem die Mängelbeseitigung durchgeführt wird. BITS ist berechtigt, Mängel im Wege des Fernzugriffs zu beseitigen.

6.5 Der Kunde wird BITS bei der Beseitigung unterstützen und insbesondere Computer, Räume und Telekommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. BITS kann verlangen, dass der Kunde zur Verfügung gestellte Programmteile mit Fehlerkorrekturen („Service Packs“ oder „Patches“) einspielt.

6.6 Beim Vorliegen von Mängeln kann der Kunde die gesetzlichen Rechte auf Selbstvornahme einschließlich des Ersatzes der dafür getätigten Aufwendungen, Rücktritt, Minderung der Vergütung, Schadensersatz und/oder Aufwendungsersatz erst geltend machen, nachdem er BITS zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er nach Ablauf der Frist die Nacherfüllung gemäß vorstehender Ziffer 6.4 ablehne, und die Nacherfüllung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt ist. § 636 BGB findet mit der Maßgabe Anwendung, dass ein Fehlschlagen der Nacherfüllung frühestens beim erfolglosen dritten Versuch der Fehlerbeseitigung vorliegt. Die Geltendmachung von Schadensersatz oder Aufwendungsersatz ist darüber hinaus nur möglich, wenn zusätzlich die Voraussetzungen von Ziffer 7 („Haftung“) erfüllt sind. Im Fall des Rücktritts oder des „Schadensersatzes statt der ganzen Leistung“ hat der Kunde insbesondere sämtliche im diesem Zusammenhang betroffene Software oder Teile von Software von allen Speichern zu löschen, sämtliche Kopien der Software und Dokumentation zu vernichten oder an BITS zurückzugeben und beides schriftlich zu bestätigen.

6.7 Der Kunde kann keine Rechte wegen Mängeln geltend machen, wenn er die von BITS gelieferte Software oder erbrachte Leistungen ändert oder in diese eingreift, es sei denn, er weist nach, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich gewesen ist.

6.8 Die Verjährungsfrist für Rechte wegen Mängeln beträgt sechs (6) Monate und beginnt, soweit Leistungen erbracht wurden. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von BITS oder wenn BITS fahrlässig eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

6.9 Wird BITS aufgrund einer Mängelanzeige des Kunden tätig, bestehen jedoch Zweifel, ob der Mangel tatsächlich besteht und gelingt es dem Kunden nicht, den Mangel nachzuweisen, hat der Kunde BITS für den durch die Mängelanzeige entstandenen Aufwand zu vergüten. Wurde im Angebot eine Vergütung nach Tagessätzen festgelegt, so richtet sich die Höhe der Vergütung danach. Im Übrigen hat der Kunde BITS eine angemessene Vergütung zu zahlen.

6.10 Sofern vom Kunden beauftragte Dritte an der Durchführung des Projektes beteiligt sind, übernimmt BITS keine Gewähr für Leistungen, Software-Komponenten und/oder Arbeitsergebnisse, die in den Verantwortungsbereich dieser Dritten fallen.

6.11 Für sämtliche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 7 („Haftung“).

6.12 Soweit es sich bei den von BITS zu erbringenden Leistungen um Dienstleistungen handelt, findet diese Ziffer 10 keine Anwendung.

6.13 Bei der Überlassung von Hardware und/oder Software eines Lieferanten gelten die Vertragsbedingungen des Lieferanten zur Mängelgewährleistung vorrangig.

 

§ 7 Haftung

7.1 Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 BGB oder Aufwendungsersatz nach § 284 BGB kann der Kunde erst geltend machen, nachdem er BITS zuvor eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er nach Ablauf der Frist die Leistung bzw. Nacherfüllung ablehne, und die Leistung bzw. Nacherfüllung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt ist.

7.2 Die gesetzliche Haftung für Schäden wegen einer garantierten Beschaffenheit der Leistungen wird, vorbehaltlich der vorstehenden Ziffer 7.1, durch diesen Vertrag nicht eingeschränkt. Im Übrigen haftet BITS ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Ziffern 7.3 bis 7.8.

7.3 BITS haftet vorbehaltlich der vorstehenden Ziffer 7.2 und der nachstehenden Ziffer 7.8 unbeschränkt nur in folgenden Fällen:

7.3.1 bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;

7.3.2 bei schuldhaften Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen.

7.4 Soweit nicht ein Fall gemäß vorstehender Ziffer 7.3 Nummer 2 vorliegt, haftet BITS für einfache Fahrlässigkeit nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Dies gilt auch für das Handeln von Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

7.5 Außer in den Fällen von Vorsatz ist die Haftung von BITS für entgangenen Gewinn und andere reine Vermögensschäden ausgeschlossen.

7.6 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung für Datenverlust besteht darüber hinaus nur, soweit der Kunde durch entsprechende Datensicherungsmaßnahmen sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann und er sämtlichen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist.

7.7 Die Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehenden Ziffern 7.2 bis 7.6 gelten auch für die außervertragliche Haftung und zugunsten der Erfüllungsgehilfen von BITS.

7.8 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

 

§ 8 Datenschutz

Der Kunde wird hiermit davon informiert, dass wir personenbezogene Daten des Kunden und über die Inanspruchnahme unserer Leistungen per EDV nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Begründung und Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten hiermit ausdrücklich zu.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich dieser AGB ist Hamburg.

9.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich in einem solchen Falle auf eine Regelung einigen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages am besten entspricht und der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.